Rechtsgebiet

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen verletzt bei mangelnden Darlegungen zum Anfangsverdacht (hier: Geldwäsche, § 261 StGB) das Grundrecht der Betroffenen aus Art 13 Abs 1 GG – Anfangsverdacht der Geldwäsche muss sich auch auf konstitutive Vortat iSd § 261 Abs 1 S 2 StGB beziehen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 03.03.2021, AZ 2 BvR 1746/18, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210303.2bvr174618Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 11 GwG 2008, § 43 GwG 2017

Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag verworfen, der sich im Wege des Organstreitverfahrens gegen eine Stellungnahme des Deutschen Bundestags vom 22. September 2016 im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) richtete. Der Antrag ist unzulässig, weil die Antragstellerin weder eine mögliche Verletzung ihrer eigenen Rechte noch von Rechten des Deutschen Bundestages substantiiert dargelegt hat, die sie im Wege der Prozessstandschaft geltend machen könnte.

Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts am XVIII. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (Pressemeldung des BVerfG)

Am 25. Februar 2021 hat der XVIII. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Konferenz vor fast fünfzig Jahren mitgegründet und war auch beim diesjährigen Kongress, der pandemiebedingt virtuell stattfand, mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König sowie den Mitgliedern des Gerichts Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Henning Radtke vertreten. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hielt einen der Fachvorträge. Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Henning Radtke hatten im Vorfeld einen Länderbericht zum Thema des Kongresses „Menschenrechte und Grundfreiheiten: Verhältnis zwischen den internationalen, supranationalen und nationalen Katalogen im 21. Jahrhundert“ erstellt. Ausrichter des Kongresses war das tschechische Verfassungsgericht, welches derzeit den Vorsitz der Konferenz innehat.