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Aufhebung der Verhandlungstermine | in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 4. und 5. Mai 2021 (Pressemeldung des BVerfG)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18, die für den 4. und 5. Mai 2021 terminierte