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Nichtannahmebeschluss: Ausdrückliche, nicht lediglich konkludente Zustimmung von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft zu Verständigung im Strafverfahren (§ 257c Abs 3 S 4 StPO) geboten – Darlegungslast zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Revisionsentscheidungen umfasst Darlegung aller Zugangszeitpunkte – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels vollständiger Darlegungen zum Zugang der angegriffenen Entscheidung – verfassungsrechtliche Zweifel bzgl angegriffener Entscheidung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2021, AZ 2 BvR 1543/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210429.2bvr154320Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.