PM: Achter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

Pressemitteilung Nr. 1/20

 

Achter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

 

Am 16. Januar 2020 fand in Erfurt zum achten Mal der vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben 31 studentische Teams aus insgesamt 19 bundesdeutschen Hochschulen. Die rege Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das starke Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.

Der Moot Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, im Rahmen eines vorgegebenen Sachverhalts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. In diesem Zusammenhang waren Rechtsfragen einer Restitutionsklage bei einem rechtskräftig zulasten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahrens betreffend eine Verdachtskündigung zu behandeln. Ferner betraf das Verfahren einen hilfsweise verfolgten Wiedereinstellungsanspruch. Die Teams hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden Jury ihre Argumente austauschen.

Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes Engagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 78 studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen wurden für ihr Engagement dank großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit Buchpreisen belohnt.

Gewonnen haben Frau Chantal Nastl und Herr Jonas Steidle von der Universität Konstanz.

Erfurt, 16. Januar 2020