BGH 11. Zivilsenat, Beschluss vom 14.07.2026, AZ XI ZA 4/25, ECLI:DE:BGH:2026:140726BXIZA4.25.0
Verfahrensgang
vorgehend BGH, 5. Mai 2026, Az: XI ZA 4/25
vorgehend OLG München, 30. September 2025, Az: 5 U 5006/23 e
vorgehend LG München I, 15. November 2023, Az: 22 O 18156/20
Tenor
Die Gehörsrüge der Antragstellerin und ihre hilfsweise eingelegte Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats vom 5. Mai 2026 werden zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf das Vorbringen der Antragstellerin im Schreiben vom 4. Mai 2026, das sich entgegen ihrer Behauptung in der Gerichtsakte befindet.
- Ellenberger
- Grüneberg
- Derstadt
- Sturm
- Ettl
