BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 20.09.2023, AZ 2 BvC 8/23, ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230920.2bvc000823
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.