Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 20.09.2023, AZ 2 BvC 2/23, ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230920.2bvc000223

§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.