BGH 6. Strafsenat, Beschluss vom 16.05.2023, AZ 6 StR 155/23, ECLI:DE:BGH:2023:160523B6STR155.23.0
Verfahrensgang
vorgehend LG Verden, 12. Dezember 2022, Az: 3 KLs 9/22
Tenor
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 12. Dezember 2022 wird aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sie der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
- Sander
- Feilcke
- Wenske
- Fritsche
- von Schmettau