
Verhandlungstermin in Sachen III ZR 179/20 und III ZR 192/20 am 22. Juli 2021, 12.00 Uhr, Sitzungssaal E 101 (Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, der unter dem Vorwurf der “Hassrede” Beiträge gelöscht und Konten gesperrt hat) (Pressemeldung des BGH)
Der für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat wird darüber zu entscheiden haben, ob die Nutzer eines sozialen Netzwerks Ansprüche gegen dessen Betreiber haben, weil dieser unter dem Vorwurf von “Hassrede” ihre Beiträge gelöscht und vorübergehend ihre Konten gesperrt hat.